Software-Lizenzvereinbarung
Software-Lizenzvereinbarung
mit der Wortmann-Software.
1. Vertragsgegenstand
Wortmann-Software räumt dem Anwender das nicht ausschließliche Recht ein, die erworbene Software gemäß den nachstehenden Softwarelizenzbedingungen im Vertragsgebiet zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei Wortmann-Software und deren Lizenzgebern.
2. Nutzungsrechte des Anwenders
2.1 Der Anwender ist berechtigt, die Software in der Anzahl der erworbenen Client-Lizenzen auf verschiedenen Rechner gleichzeitig zu betreiben. Die Datenbank darf dabei je Kundennummer nur auf einem Server abgelegt werden. Ausgenommen sind lediglich Ersatz- oder Backup-Server, die nicht gleichzeitig im aktiven Betrieb laufen. Die Verknüpfung zu der TPlaner.exe darf auf jedem Computer im Netzwerk vorhanden sein, jedoch darf die TPlaner.exe nur in der Anzahl der Client-Lizenzen gestartet werden.
2.2 Im Terminalserverbetrieb gilt das gleich wie unter 2.1, jedoch bezogen auf die Anzahl der Sitzungen.
2.3 Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungs- gemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige
Sicherungskopien zu erstellen. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Dokumentation ist nicht zulässig. Die Software muss in der von Wortmann-Software freigegebenen Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden.
2.4 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an Wortmann-Software zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Wortmann-Software behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.
2.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn Wortmann-Software die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. Wortmann-Software nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Programmierauftrags, vor.
2.6 Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) ist ausdrücklich verboten.
2.7 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software oder die Dokumentation an Dritte weiterzugeben. Die Nutzungsrechte liegen immer nur ausschließlich bei dem Lizenznehmer, und erstrecken sich immer nur auf den Zeitraum solange ein Lizenzverhältinis besteht. Ist das Lizenzverhältinis beendet, darf der Lizenznehmer die Software noch starten, jedoch besteht kein Anspruch weiterhin Daten in der Software zu speichern.
2.9 Die unter dieser Ziffer genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat und sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch oder auch schriftlich unter der unten aufgeführten Adresse bei Wortmann-Software als Endkunde registrieren lässt.
2.10 Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten
Wortmann-Software vollständig mitzuteilen:
- Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat
- postalische Anschrift
- Telefonnummer und Telefaxnummer
- E-Mailadresse
- Aktivierungs-Code der Software
- Anzahl der zu nutzenden Clients
3. Gewährleistung
3.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
3.2 Die vertragsgegenständliche Software ist nur für die Verwendung als Planungsprogramm in KFZ-Gewerbe-tätigen Unternehmen geeignet. Wortmann-Software haftet dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.
3.3 Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschließlich in der von Wortmann-Software ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Anwenders oder Dritter zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Anwenders oder Drittprodukten.
Der Anwender hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programm- Änderungen nach Gefahrübergang, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.
3.4 Offensichtliche Mängel hat der Anwender unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.
3.5 Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. Wortmann-Software weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich und diese vollständig an Wortmann-Software herauszugeben ist, damit Wortmann-Software eine Problemanalyse vornehmen kann.
3.6 Wortmann-Softwareist nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung der durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. Wortmann-Softwareist berechtigt, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Vertriebspartner solche Änderungen an dem Produkt durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird.
3.7 Der Anwender hat Wortmann-Softwarebei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Papierausdrucken oder Systembeschreibungen zu unterstützen.
4. Haftung Wortmann-Software
4.1 Wortmann-Softwarehaftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch Wortmann-Software, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die Wortmann-Software, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
4.2 Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Wortmann-Software, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet Wortmann-Software im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.
4.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
4.4 Soweit Wortmann-Softwarenach Ziffer 4.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von Wortmann-Software beschränkt.
4.5 Wortmann-Software haftet nicht für Schäden, sofern und soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.
4.6 Die Regelungen dieser Ziffer 4. gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Wortmann-Software.
4.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5. Außerordentliches Kündigungsrecht
5.1 Wortmann-Software ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag bei schwerwiegender Missachtung ihrer Urheberrechte an der Software durch den Anwender aus wichtigem Grund zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Anwenders. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten.
6. Nutzung von Kundendaten
6.1 Wortmann-Software wird die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mitgeteilten Kundendaten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften behandeln.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
7.2 Soweit der Anwender Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen der Sitz von Wortmann-Software.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN- Kaufrechts.
7.4 Soweit der Anwender Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz von Wortmann-Software. Wortmann-Software ist aber auch berechtigt, den Anwender an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Stand 10/2024